Hin und wieder bekommen unsere Kunden und auch wir bei unseren eigenen Projekten Abmahnungen wegen Verwendung geschützter Wortmarken. Manchmal sind geschützte Worte so alltäglich, dass der Shopbetreiber nicht mal vermuten würde, dass das Wort geschützt ist.
Wussten Sie z. B. dass der Satz „Berlin gefällt mir“ (s. DPMA-Eintrag) eine geschützte Wortmarke ist? Wenn Sie Ihre Liebe zur Hauptstadt so beispielsweise auf einem T-Shirt zum Ausdruck bringen und es zum Verkauf anbieten, werden Sie ziemlich schnell Post von den Anwälten des Markeninhabers bekommen und es wird richtig teuer. Es gibt überraschend viele Beispiele für Wortmarken dieser Art!
Eine Dienstleistung, die sämtliche Texte des Online-Shops (Produkt-Attribute, CMS-Seiten und statische Blöcke) auf gesicherte Wortmarken prüft und den Betreiber vorwarnt, haben wir nicht gefunden! Entsprechende Filter für Nizza-Klassen, die zum Thema des Shops passen, sollen die Wortmarken thematisch eingrenzen und so die Zahl irrelevanter Warnungen reduzieren.
Welche Marken bereits existieren, können Sie manuell über die DPMA-Einsteigerrecherche herausfinden:
Internationale Recherche ist u. a. mit WIPO möglich.